Sofort deshalb, da heutzutage alle Daten elektronisch zur Verfügung stehen und mittels Schnittstellen unmittelbar übernommen werden können.
Auftrag befindet sich aktuell noch in Bearbeitung: Hat Ihr alter Steuerberater bereits mit Dienstleistungstätigkeiten (zum Beispiel der Jahresabschlussbearbeitung) begonnen, hat die alte Kanzlei den Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit.
Daher empfehlen wir Ihnen, die begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertigstellen zu lassen und danach zu wechseln.
Offene Honorarrechnungen: Hier könnte der alte Steuerberater an den von ihm verwalteten Datenbeständen und an den Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Um Verzögerungen beim Übergang zu vermeiden, sollte dieser Punkt vorab geklärt werden.
Immer wieder wird uns auch die Frage gestellt, ob bei einem Steuerberaterwechsel doppelte Rechnungen anfallen. Diese Sorgen sind völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich.
Teilen Sie Ihrem alten Steuerberater unbedingt schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der Steuerkanzlei Heiko Brand beraten lassen. Anstatt jetzt selber einen Schriftsatz anzufertigen, können Sie gerne auch unsere kostenlose Vorlage nutzen.
Verwenden Sie einfach unsere Steuerberaterwechsel Datei Vorlage: