Tipps zum Steuern sparen als Rentner
Nur weil Sie nicht mehr Arbeiten, müssen Sie keine Steuern mehr zahlen! Passen Sie auf und prüfen Sie Ihre persönlichen Verhältnisse. Vielleicht sollten Sie doch noch eine Steuererklärung abgeben.
Steuern sparen als Rentner – Steuern sparen muss mit dem Alter nicht aufhören. Vor allem bei einer geringen Rente sollten Sie sich darüber Gedanken machen. Jeder Euro zählt schließlich. Dabei können Ihnen Ihre Kinder und Enkel helfen. Wichtig ist, geben Sie eine Steuererklärung ab.
Seit dem Alterseinkünftegesetz sind immer mehr Rentner steuerpflichtig. Aus diesem Grund sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Tun Sie es nicht, handelt es sich um Steuerhinterziehung.
Aber nur weil Sie steuerpflichtig sind, müssen Sie nicht auch Steuern zahlen. Vor allem dann, wenn Sie noch den ein oder anderen Euro an Steuern sparen können.
Zu aller Erst welche Rentner werden steuerpflichtig? Es trifft die Rentner die mit dem steuerpflichtigen Teil der Rente den Grundfreibetrag übersteigen. Steuerpflichtig sind alle Einkünfte die den Betrag von 9.744 € in 2021 übersteigen. Unter Berücksichtigung von weiteren Freibeträgen kann man davon ausgehen, dass eine Besteuerung erst ab einer Rente über 1.000 Euro eintritt.
Steuerpflichtig ist auch nur der Besteuerungsanteil der Rente. Dieser steigt seit 2005 von 50 % auf 100 % in 2040. Das Ziel war eine einheitliche Besteuerung von Renten und Pensionen.
Die Einzelheiten können Sie nachfolgend lesen.
Die Rente, die Ihnen ausgezahlt wird ist nicht zu 100 % steuerpflichtig. In 2021 sind 80 % der Rente steuerpflichtig. Sie sehen also, je später Sie in Rente gehen, desto mehr wird steuerpflichtig.
Für Beamte gibt es ein ähnliches Vorgehen. Jedoch kommen Pensionäre in den Genuss des Versorgungsfreibetrags. Dieser beläuft sich in 2021 auf 15,2 % maximal 1.140 € und 342 € über den Zuschlag. Diese Beträge werden im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes abgeschmolzen.
Neben dem steuerfreien Teil der Rente und Pension haben Rentner auch noch Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Dieser beläuft sich in 2021 auf 15,2 % und maximal 722 €. Der Entlastungsbetrag wird aber nur steuerpflichtigen gewährt, welche neben der Rente oder Pension noch weitere Einkünfte haben.
Die Einkünfte wären zum Beispiel die aus Kapitalvermögen, Selbstständige Arbeit oder Vermietung.
Der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner beläuft sich auf 102,00 €. Sollten Sie jedoch höhere Werbungskosten haben, dann können Sie diese steuerlich geltend machen.
Dies sind beispielsweise die Kosten für den Steuerberater. Weitere Werbungskosten wären aber auch Altlasten aus der Tätigkeit. Das wären zum Beispiel die Zinsen aus dem Studienkredit.
Unter die Kategorie Sonderausgaben fallen Versicherungen und Kirchensteuer. Beachten Sie aber, dass meistens nur die Kranken- und Pflegeversicherung eine Auswirkung hat. Sollten keine Sonderausgaben vorliegen, dann erhalten Sie zumindest den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 €.
Im Alter wird man immer wieder mal krank. Wenn Sie immer häufiger ein Gast beim Arzt sind und viele Medikamente benötigen, dann sollten Sie die Belege aufheben. Sie können Ihre Krankheitskosten steuerlich geltend machen!
Um eine Wirkung zu erzielen, müssen Sie jedoch erst die zumutbare Belastung überschreiten. Diese beträgt 5 % bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Wenn Sie im Haushalt Hilfe benötigen, können Sie diese auch steuerlich geltend machen. Diese Hilfe kann im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Die Möglichkeit wäre entweder über ein Mini-Job oder ein sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.
Bei einem Mini-Jobber beläuft sich der Abzug auf 20 % maximal 510 €. Sollten Sie eine voll sozialversicherungspflichtige Person anstellen, dann können Sie ebenfalls 20 % aber maximal 4.000 € geltend machen.
Für handwerkliche Hilfen im Haushalt können Sie 20 % maximal 1.200 € geltend machen. Der Abzug beschränkt sich auf die Lohnkosten. Die Materialkosten sind als Abzug ausgeschlossen.
Es müssen nicht immer Steuern gespart werden. Es gibt auch die Möglichkeit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dies kann im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses erfolgen (Mini-Job).
Die Einkünfte aus dem Mini-Job müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das hat zur Folge, dass sich das zu versteuernde Einkommen nicht erhöht. Das liegt daran, dass die Besteuerung pauschal erfolgt.
Steuern sparen können Sie aber auch mit Ihren Kindern und Enkeln. Die Möglichkeit sollten Sie in Betracht ziehen. Dabei eignet sich die frühzeitige Übertragung von Vermögen. Sollten Sie mehr über das Thema wissen wollen, können Sie hier (Kinder im Steuerrecht) und hier (Erben und Schenken) weiterlesen.
Sie wollen Steuern sparen und suchen noch den geeigneten Experten dazu, der Sie dabei fachkundig unterstützt? Dann nehmen Sie Kontakt mit der Steuerkanzlei Brand auf. Gerne prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
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